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Schwusos Sachsen-Anhalt

Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 aufklären und dokumentieren

Landespolitik

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner 100. Sitzung am 13. November 2015 das Thema "Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 aufklären und dokumentieren" behandelt.

Dazu erklärte Nadine Hampel, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Ich begrüße den Beschluss des Landtages, die Verbote und die Verurteilungen einvernehmlicher sexueller Handlungen unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen als Verstoß gegen ihre Menschenwürde zu verurteilen. Die im Jahr 1935 von den Nationalsozialisten verschärfte Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen galt in der Bundesrepublik bis zum Jahr 1969 und in der DDR bis 1950 fort. Insgesamt wurden von 1945 bis 1969 schätzungsweise 50.000 Personen aus diesem Grund verurteilt. All diese Menschen wurden zu Unrecht verurteilt, diskriminiert und von der Gesellschaft ausgegrenzt. Im Grundgesetz heißt es, dass die Würde der Menschen unantastbar ist. Somit ist auch die sexuelle Orientierung jedem selber überlassen.

Die Rechte von Homosexuellen gilt es zu stärken. Das Leid der Betroffenen ist nicht vergessen und muss aufgearbeitet werden. Wir benötigen eine schnellst mögliche Rehabilitierung sowie Entschädigungen, ich begrüße daher, dass der Landtag die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer Forderung nach entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen unterstützt.“

 
 

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